Wann straflose Erleichterung zulässig ist
Sie erhalten straflose Erleichterung von ungewöhnlichn Platzverhältnissen, wenn Sie ein solcher Umstand irgendwo auf dem Platz beeinträchtigt, außer in dem Fall, dass ihr Ball in einer Penalty Area liegt, oder wenn die ungewöhnlichen Platzverhältnisse im Aus liegen. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
  • Ihr Ball berührt oder liegt in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen,
  • ungewöhnliche Platzverhältnisse beeinträchtigen Ihren beabsichtigten Stand oder den Raum des beabsichtigten Schwungs oder,
  • wenn Ihr Ball auf dem Grün liegt, die Spiellinie wird durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Grün oder außerhalb des Grüns beeinträchtigt.
Keine Erleichterung, wenn es eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen. Keine Erleichterung wird gewährt,
  • Wenn es wegen etwas, von dem Sie keine straflose Erleichterung in Anspruch nehmen dürfen, eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen, wie er liegt (zum Beispiel, wenn Sie aufgrund der Lage des Balls in einem Busch keinen Schlag ausführen können), oder
  • Beeinträchtigung ausschließlich deshalb gegeben ist, weil Sie einen unter den Umständen eindeutig unvernünftigen Schläger, Stand oder eine unter den Umständen eindeutig unvernünftige Spielrichtung wählen.