ABBILDUNG 16.3b: STRAFLOSE ERLEICHTERUNG FÜR EINEN EINGEBETTETEN BALL
- Ist ein Ball im Gelände eingebettet, darf straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
- Der Bezugspunkt für die Erleichterung ist die Stelle unmittelbar hinter dem eingebetteten Ball.
- Der Erleichterungsbereich erstreckt sich eine Schlägerlänge vom Bezugspunkt, liegt nicht näher zum Loch und muss im Gelände liegen.
- Ein Ball muss im Erleichterungsbereichs gedroppt und dort zur Ruhe kommen.