ABBILDUNG 16.1b STRAFLOSE ERLEICHTERUNG VON UNGEWÖHNLICHEN PLATZVERHÄLTNISSEN IM GELÄNDE
- Straflose Erleichterung wird gewährt, wenn der Ball im Gelände liegt und Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) gegeben ist.
- Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung sollte bestimmt werden und ein Ball muss im Erleichterungsbereich gedroppt werden und dort zur Ruhe kommen.
- Der Erleichterungsbereich erstreckt sich eine Schlägerlänge vom Bezugspunkt, liegt nicht näher zum Loch und muss im Gelände liegen.
- Nimmt der Spieler Erleichterung in Anspruch, muss er vollständige Erleichterung von jeglicher Beeinträchtigung durch die ungewöhnlichen Platzverhältnisse in Anspruch nehmen.