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Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball

ZUM ABSCHNITT
Offiziellen Golfregeln
Siehe Inhalt der Regel
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Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball
Zweck der Regel Regel 16 behandelt, wann und wie ein Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen darf, indem er einen Ball von einem anderen Ort spielt, zum Beispiel bei einer Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse oder bei einer Gefährdung durch Tiere.
  • Solche Bedingungn gelten nicht als Teil der Herausforderung, den Platz zu spielen. Straflose Erleichterung ist daher normalerweise erlaubt, ausgenommen in einer Penalty Area.
  • Der Spieler nimmt normalerweise Erleichterung in Anspruch, indem er einen Ball innerhalb eines Erleichterungsbereichs droppt, der vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung abhängig ist.
Diese Regel legt ebenfalls fest, wie straflose Erleichterung in Anspruch genommen wird, wenn der Ball eines Spielers in seinem eigenen Einschlagloch im Gelände eingebettet liegt.
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Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball
16.1

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse)

16.1a(3)/1
Hemmnis, das ungewöhnlichen Schlag beeinträchtigt, schließt nicht aus, dass Spieler Erleichterung in Anspruch nimmt
In einigen Situationen kann ein Spieler gezwungen sein, sich mit einem ungewöhnlichen Schwung, Stand oder einer ungewöhnlichen Richtung beim Spielen seines Balls, dieser Situation anzupassen. Ist dieser ungewöhnliche Schlag unter den gegebenen Umständen nicht eindeutig unvernünftig, kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1in Anspruch nehmen. Beispiel: Der Ball eines rechtshändigen Spielers liegt im Gelände so nahe an einer Ausmarkierung auf der linken Seite der Spielbahn eines Lochs, dass der Spieler linkshändig spielen muss, um in Richtung Loch spielen zu können. Bei der Ausführung des linkshändigen Schlags ist der Rückschwung des Spielers durch ein unbewegliches Hemmnis behindert. Der Spieler hat Anspruch auf Erleichterung von diesem unbeweglichen Hemmnis, da ein linkshändiger Schlag unter diesen Umständen nicht eindeutig unvernünftig ist. Nach Abschluss des Erleichterungsverfahrens für den linkshändigen Schwung kann der Spieler dann einen normalen rechtshändigen Schwung für den nächsten Schlag machen. Behindert dann das Hemmnis den rechtshändigen Schwung, darf der Spieler für diesen rechtshändigen Schwung gemäß Regel 16.1b Erleichterung in Anspruch nehmen oder den Ball spielen, wie er liegt.
16.1a(3)/2
Spieler darf eindeutig unvernünftigen Schlag nicht nutzen, um Erleichterung von einem Umstand in Anspruch nehmen zu können
Ein Spieler darf keinen eindeutig unvernünftigen Schlag nutzen, um Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen in Anspruch nehmen zu können. Ist der Schlag eines Spielers unter den gegebenen Umständen eindeutig unvernünftig, ist Erleichterung nach Regel 16.1 nicht zulässig und er muss den Ball entweder spielen, wie er liegt, oder Erleichterung für einen unspielbaren Ball in Anspruch nehmen. Beispiel: Der Ball eines rechtshändigen Spielers befindet sich in einer schlechten Lage im Gelände. Ein unbewegliches Hemmnis nahe dem Ball würde einen normalen rechtshändigenSchlag des Spielers nicht behindern, jedoch einen linkshändigen Schlag. Der Spieler erklärt, er wolle seinen nächsten Schlag linkshändig machen und da Behinderung durch das Hemmnis für diesen Schlag gegeben sei, wäre Erleichterung nach Regel 16.1b berechtigt. Da der Spieler den linkshändigen Schlag nur aus dem Grund anwenden will, um sich mit der Erleichterung aus einer schlechten Lage zu befreien, ist die Anwendung dieses ungewöhnlichen Schlags eindeutig unvernünftig und der Spieler ist nicht berechtigt, Erleichterung nach Regel 16.1b (Regel 16.1a (3)) in Anspruch zu nehmen. Die gleichen Prinzipien würden gelten bei der Anwendung eines eindeutig unvernünftigen Stands, einer solchen Richtung oder der Wahl eines Schlägers.
16.1a(3)/3
Anwendung von Regel 16.1a(3), wenn Ball unter der Erde in Tierloch liegt
Um zu bestimmen, ob Erleichterung nach Regel 16.1a(3) für einen Ball, der unter der Erde in einem Tierloch liegt, abgelehnt werden sollte, hängt die Entscheidung von der Lage des Balls ab, die er am Eingang zu diesem Tierloch hätte und nicht von der Lage des Balls unter der Erde im Tierloch. Beispiel: Der Ball eines Spielers kommt im Gelände unter der Erde in einem Tierloch zur Ruhe. Ein großer Busch steht unmittelbar daneben und hängt über dem Eingang zu diesem Loch. Das Gebiet um den Eingang herum ist so beschaffen, dass, wäre das Tierloch nicht vorhanden, ein Schlag nach dem Ball (wegen des überhängenden Buschs) für den Spieler eindeutig unvernünftig wäre. In einer solchen Situation ist der Spieler nicht berechtigt, Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch zu nehmen. Der Spieler muss den Ball spielen, wie er liegt, oder nach Regel 19 vorgehen (Ball unspielbar). Liegt der Ball in einem Tierloch, ist aber nicht unter der Erde, wird die Stelle, an der der Ball liegt, dazu benutzt, um festzustellen, ob es eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen und ob Regel 16.1a(3) anwendbar ist. Ist Regel 16.1a(3) nicht anwendbar, kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Die gleichen Prinzipien würden für einen Ball gelten, der in einem unbeweglichen Hemmnis unter der Erde ist.
16.1b/1
Erleichterungsverfahren, wenn Ball unter der Erde in ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt
Landet ein Ball in ungewöhnlichen Platzverhältnissen und kommt unter der Erde zur Ruhe (und Regel 16.1a(3) ist nicht anwendbar), hängt das anwendbare Erleichterungsverfahren davon ab, ob der Ball im Gelände ist (Regel 16.1b), in einem Bunker (Regel 16.1c), in einer Penalty Area (Regel 17.1c) oder im Aus (Regel 18.2b). Beispiele, ob und wie Erleichterung in Anspruch genommen werden darf, sind wie folgt:
  • Ein Ball landet in einem Tierloch durch einen Eingang, der in einem Bunker am Grün ist, und kommt unterhalb des Grüns zur Ruhe. Da der Ball weder im Bunker, noch auf dem Grün liegt, wird Erleichterung nach Regel 16.1b für einen Ball im Gelände in Anspruch genommen. Die Stelle, an der der Ball im Tierloch liegt, wird benutzt, um den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung zu bestimmen und der Erleichterungsbereich muss im Gelände sein.
  • Ein Ball landet in einem Tierloch durch einen Eingang, der im Aus liegt. Ein Teil des Tierlochs ist auf dem Platz und im Gelände. Der Ball kommt unter der Erde, auf dem Platz im Gelände, zur Ruhe. Erleichterung nach Regel 16.1b für einen Ball im Gelände Die Stelle, an der der Ball im Tierloch liegt, wird benutzt, um den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung zu bestimmen und der Erleichterungsbereich muss im Gelände sein.
  • Ein Ball landet in einem Tierloch durch einen Eingang, der im Gelände liegt, aber nur ca. 20 cm von einem Auszaun entfernt. Das Tierloch fällt steil ab in Richtung des Zauns, sodass der Ball jenseits der Ausgrenze zur Ruhe kommt. Da der Ball im Aus liegt, muss der Spieler Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen, einen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball von dort spielen, wo er seinen vorigen Schlag ausführte (Regel 18.2b).
  • Ein Ball ist möglicherweise in einem Tierloch gelandet, dessen Eingang im Gelände liegt, aber es ist nicht bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball, der nicht gefunden wurde, in ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt. In diesem Fall ist der Ball verloren und der Spieler muss Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen, einen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball von dort spielen, wo er seinen vorigen Schlag ausführte (Regel 18.2b).
16.1c/1
Spieler nimmt größtmögliche Erleichterung in Anspruch; entscheidet sich dann, Erleichterung zurück auf der Linie in Anspruch zu nehmen
Nimmt der Spieler größtmögliche Erleichterung in Anspruch, hat dann aber immer noch Behinderung durch die ungewöhnlichen Platzverhältnisse, kann er weitere Erleichterung zurück auf der Linie mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen. Entscheidet sich der Spieler so vorzugehen, ist der Bezugspunkt für das Erleichterungsverfahren zurück auf der Linie dort, wo der Ball zur Ruhe kam, nachdem die größtmögliche Erleichterung genommen worden war.
16.1c/2
Nach Aufnehmen des Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeiten wechseln, bevor ein Ball ins Spiel gebracht wird
Nimmt ein Spieler seinen Ball auf, um Erleichterung nach Regel 16.1c in Anspruch zu nehmen, ist er nicht an die Erleichterungsmöglichkeiten nach Regel 16.1c gebunden, bis er nach dieser Regel den ursprünglichen Ball ins Spiel gebracht hat oder ein anderer Ball eingesetzt wurde. Beispiel: Ein Spieler entscheidet sich, von zeitweiligem Wasser in einem Bunker Erleichterung in Anspruch zu nehmen und nimmt seinen Ball mit der Absicht auf, straflose Erleichterung im Bunker zu nehmen (Regel 16.1c(1)). Der Spieler stellt dann fest, dass das Droppen des Balls im Bunker, dort, wo es die Regeln verlangen, zu einem sehr schwierigen Schlag führen würde. Nach dem Aufnehmen des Balls, aber bevor ein Ball ins Spiel gebracht wird, darf der Spieler trotz seiner ursprünglichen Absicht, Erleichterung nach Regel 16.1c(1) in Anspruch zu nehmen, eine der beiden Möglichkeiten dieser Regel wählen.
16.1/1
Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen kann zu besseren oder schlechteren Bedingungen führen
Erhält ein Spieler eine bessere Lage, einen besseren Raum für seinen beabsichtigten Schwung oder seine Spiellinie, wenn er nach Regel 16.1 Erleichterung in Anspruch nimmt, ist dies Glück für den Spieler. Nichts in Regel 16.1 verlangt vom Spieler, dass identische Bedingungen beibehalten werden müssen, nachdem Erleichterung genommen wird. Beispiel: Wird von einem Beregnungsdeckel (unbewegliches Hemmnis) im Rough Erleichterung in Anspruch genommen, kann der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung oder der Erleichterungsbereich für den Spieler auf dem Fairway sein. Führt dies dazu, dass der Spieler einen Ball auf dem Fairway droppen darf, ist dies erlaubt. In einigen Situationen können die Bedingungen weniger vorteilhaft sein für den Spieler, nachdem er Erleichterung genommen hat, im Vergleich zu den Bedingungen vor Inanspruchnahme der Erleichterung, zum Beispiel, wenn der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung oder der Erleichterungsbereich zwischen Felsen liegt.
16.1/2
Wenn Beeinträchtigungen durch andere ungewöhnliche Platzverhältnisse vorliegen, nachdem vollständige Erleichterung von erster Beeinträchtigung genommen wurde, darf weitere Erleichterung in Anspruch genommen werden
Hat ein Spieler Beeinträchtigung durch andere ungewöhnliche Platzverhältnisse, nachdem er von ungewöhnlichen Platzverhältnissen vollständige Erleichterung in Anspruch genommen hat, ist die zweite Situation neu und der Spieler darf erneut Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Beispiel: Im Gelände sind zwei Bereiche mit zeitweiligem Wasser, die eng beieinander liegen, und der Spieler hat Beeinträchtigung durch einen der Bereiche, aber nicht durch den anderen. Der Spieler nimmt Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch und der Ball kommt innerhalb des Erleichterungsbereiches an einer Stelle zur Ruhe, an der es keine Beeinträchtigung durch das erste zeitweilige Wasser gibt, aber Beeinträchtigung durch das zweite. Der Spieler darf den Ball spielen, wie er liegt oder Erleichterung vom zweiten Bereich nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn Beeinträchtigung durch irgendwelche anderen ungewöhnlichen Platzverhältnisse vorliegt.
16.1/3
Spieler darf Erleichterung von einem der beiden Umstände wählen, wenn Beeinträchtigung durch zwei Umstände vorliegt
Es gibt Situationen, in denen ein Spieler Beeinträchtigung durch zwei Umstände zur gleichen Zeit haben kann, und in solchen Situationen darf der Spieler wählen, von welchem der Umstände er Erleichterung in Anspruch nimmt. Wenn, nachdem er Erleichterung von dem einen Umstand genommen hat, Beeinträchtigung durch den anderen Umstand vorliegt, kann der Spieler anschließend Erleichterung vom zweiten Umstand in Anspruch nehmen. Einige Beispiele dafür sind:
  • Im Gelände beeinträchtigt ein unbewegliches Hemmnis den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers und der Ball liegt in einem Bereich, der als Boden in Ausbesserung gekennzeichnet ist. Der Spieler kann zuerst Erleichterung vom Hemmnis gemäß Regel 16.1 in Anspruch nehmen und den Ball in dem Boden in Ausbesserung droppen, wenn dies ein Teil des Erleichterungsbereichs ist, und er hat dann die Möglichkeit, den Ball zu spielen, wie er im Boden in Ausbesserung liegt, oder Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt kann der Spieler auch Erleichterung vom Boden in Ausbesserung nehmen und, wenn dann immer noch Beeinträchtigung durch das Hemmnis vorliegt, vom Hemmnis Erleichterung in Anspruch nehmen.
  • Der Ball eines Spielers ist im Gelände in Boden in Ausbesserung eingebettet. Der Spieler hat die Möglichkeit, nach Regel 16.1 für die Beeinträchtigung durch den Boden in Ausbesserung Erleichterung in Anspruch zu nehmen oder nach Regel 16.3 für den eingebetteten Ball.
In solchen Situationen darf der Spieler jedoch nicht in einem einzigen Verfahren gleichzeitig Erleichterung von beiden Umständen in Anspruch nehmen, indem er einen Ball in einem einzigen Erleichterungsbereich droppt, der durch einen kombinierten nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung von beiden Umständen bestimmt wird, außer in einer Situation, wo der Spieler nacheinander Erleichterung für die Beeinträchtigung von jedem dieser Umstände genommen hat und anschließend im Grunde genommen wieder an der Stelle ankommt, an der er begonnen hatte.
16.1/4
Wie Erleichterung in Anspruch genommen wird, wenn Ball auf erhöhtem Teil eines unbeweglichen Hemmnisses liegt
Liegt ein Ball auf einem höher gelegenen Teil eines unbeweglichen Hemmnisses, ist der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung auf dem Boden unter dem Hemmnis. Dies erleichtert es, den nächstgelegenen Punkt der vollständigen Erleichterung festzustellen und soll verhindern, dass der Punkt auf dem Ast eines nahegelegenen Baums liegt. Beispiel: Ein Ball kommt im Gelände auf dem höher gelegenen Teil eines unbeweglichen Hemmnisses zur Ruhe, zum Beispiel auf einem Steg oder einer Brücke über einer tiefen Senke. Entscheidet sich der Spieler in dieser Situation Erleichterung in Anspruch zu nehmen, bleibt die vertikale Distanz unberücksichtigt und der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung ist der Punkt (Punkt X) auf dem Boden unmittelbar unterhalb der Lage des Balls auf dem Hemmnis, vorausgesetzt, dass an diesem Punkt für den Spieler keine Behinderung, wie in Regel 16.1a definiert, vorliegt. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, indem er einen Ball innerhalb des Erleichterungsbereiches droppt. Dieser Erleichterungsbereich wird bestimmt, indem Punkt X als Bezugspunkt genommen wird. Liegt Behinderung durch einen Teil des Hemmnisses vor (zum Beispiel durch einen Stützpfeiler), wenn der Ball am Punkt X liegt, darf der Spieler anschließend Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, indem er Punkt X als die Stelle des Balls für die Feststellung des nächstgelegenen Punkts der vollständigen Erleichterung nutzt. Siehe Klarstellung 16.1/5, wenn ein Ball unter der Erde liegt und Beeinträchtigung durch ein unbewegliches Hemmnis vorliegt
16.1/5
Wie nächstgelegener Punkt vollständiger Erleichterung gemessen wird, wenn Ball unter der Erde in ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt
Wenn ein Ball unter der Erde in ungewöhnlichen Platzverhältnissen (zum Beispiel in einem Tunnel liegt) ist das Verfahren anders als bei einer erhöhten Lage. In einem solchen Fall muss die Bestimmung des nächstgelegenen Punktes vollständiger Erleichterung vertikale und horizontale Entfernungen berücksichtigen. In einigen Fällen wäre der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung am Eingang des Tunnels und in anderen Fällen wäre er direkt oberhalb der Lage des Balls im Tunnel auf dem Boden. Siehe Klarstellung 16.1/4, wenn ein Ball auf dem erhöhten Teil eines unbeweglichen Hemmnisses liegt.
16.1/6
Spieler darf warten, um den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung zu bestimmen, wenn Ball sich im Wasser bewegt
Bewegt sich ein Ball im zeitweiligen Wasser, darf ein Spieler abwarten, unabhängig davon, ob er sich entscheidet, den sich bewegenden Ball aufzunehmen oder einen anderen Ball bei der Inanspruchnahme von Erleichterung nach Regel 16.1 einzusetzen, ob der Ball sich zu einer besseren Stelle fortbewegt, bevor er den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung bestimmt. Er darf dabei das Spiel nicht unangemessen verzögern (Ausnahme 3 zu Regel 10.1d und Regel 5.6a). Beispiel: Der Ball eines Spielers bewegt sich in zeitweiligem Wasser quer über das Fairway. Der Spieler erreicht den Ball an Punkt A und er stellt fest, wenn der Ball beim 3 m entfernten Punkt B ankommt, wäre sein nächstgelegener Punkt vollständiger Erleichterung viel günstiger gelegen als bei einer Erleichterung an Punkt A. Solange der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögert (Regel 5.6a), darf er das Erleichterungsverfahren hinauszögern, bis der Ball Punkt B erreicht hat.
16.3

Eingebetteter Ball

16.3a(2)/1
Feststellen, ob Ball in seiner eigenen Pitchmarke eingebettet ist
Es muss angemessen sein, anzunehmen, dass der Ball in seiner eigenen Pitchmarke liegt, damit der Spieler Erleichterung nach Regel 16.3b in Anspruch nehmen darf. Beispiel: Es ist angemessen anzunehmen, dass der Ball in seiner eigenen Pitchmarke zur Ruhe kam, wenn der Annährungsschlag eines Spielers auf weichem Boden knapp vor dem Grün im Gelände landet. Der Spieler sieht den Ball nach vorne springen und dann durch den Spin zurückrollen. Als der Spieler den Ball erreicht, sieht er, dass der Ball in der einzigen Pitchmarke der Umgebung eingebettet ist. Da es angemessen ist, anzunehmen, dass der Ball in seine eigene Pitchmarke zurückrollte, darf der Spieler Erleichterung nach Regel 16.3b in Anspruch nehmen. Landet der Abschlag des Spielers jedoch auf dem Fairway und der Ball springt über einen Hügel hinweg in eine Position, die vom Abschlag nicht gesehen werden konnte, wird aber in einer Pitchmarke gefunden, kann nicht vernünftigerweise angenommen werden, dass der Ball in seiner eigenen Pitchmarke eingebettet ist und der Spieler hat keinen Anspruch auf Erleichterung nach Regel 16.3b.
16.3b/1
Erleichterung für eingebetteten Ball, wenn Stelle unmittelbar hinter dem Ball nicht im Gelände ist
Darf ein Spieler für einen eingebetteten Ball im Gelände Erleichterung in Anspruch nehmen, gibt es Situationen, in denen die unmittelbar hinter dem Ball gelegene Stelle nicht im Gelände ist. Wenn dies vorkommt, verlangt das Erleichterungsverfahren vom Spieler, den nächstgelegenen Punkt im Gelände zu finden, der nicht näher zum Loch ist als die Stelle unmittelbar hinter dem eingebetteten Ball und diese Stelle wird zum Bezugspunkt zur Feststellung eines Erleichterungsbereichs nach Regel 16.3b. Während diese Stelle normalerweise sehr nahe hinter der Stelle ist, wo der eingebettete Ball ist, kann sie auch weiter weg sein (zum Beispiel, wenn ein Ball unmittelbar außerhalb einer Penalty Area eingebettet ist, und abhängig von der Form der Penalty Area könnte der Spieler gezwungen sein, weiter nach links oder rechts zu gehen, um eine Stelle im Gelände zu finden, die nicht näher zum Loch ist). Diese Vorgehensweise gilt auch, wenn ein Ball auf dem Platz direkt neben der Ausgrenze eingebettet ist oder wenn er direkt über einem Bunker in der Bunkerwand oder -kante eingebettet ist. (Neu)
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