ZUM ABSCHNITT
Offiziellen Golfregeln
Siehe Inhalt der Regel
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3
Das Turnier
Zweck der Regel Regel 3 behandelt die drei wesentlichen Bestandteile aller Golfturniere:
  • Es wird entweder Lochspiel oder Zählspiel gespielt,
  • es wird als einzelner Spieler oder mit einem Partner als Teil einer Partei gespielt und
  • es werden Brutto-Ergebnisse gezählt (ohne Anrechnung von Handicapschlägen) oder Netto-Ergebnisse (mit Anrechnung von Handicapschlägen).
3
Das Turnier
3.2

Lochspiel

3.2b(1)/1
Spieler dürfen keine Löcher schenken, um ein Lochspiel zu verkürzen
Obwohl ein Spieler seinem Gegner jederzeit vor Beendigung des Lochs ein Loch schenken darf, dürfen ein Spieler und sein Gegner nicht vereinbaren, sich gegenseitig Löcher zu schenken, um ein Lochspiel zu verkürzen. Beispiel: Ein Spieler und sein Gegner vereinbaren vor Beginn eines Lochspiels, sich abwechselnd gegenseitig die Löcher 6, 7, 8 und 9 zu schenken. Falls ihnen bekannt ist, dass die Regeln ein Schenken auf diese Weise nicht erlauben und das Lochspiel beginnen, ohne die Vereinbarung zu widerrufen, sind beide Spieler nach Regel 1.3b(1) (Verantwortung des Spielers, die Regeln anzuwenden) disqualifiziert. Ist dieses Verbot den Spielern nicht bekannt, steht das Ergebnis des Lochspiels wie gespielt.
3.2b(1)/2
Schenken ist ungültig, wenn das Ergebnis des Lochs bereits feststeht
Schenkt ein Spieler dem Gegner das Loch, stellt dann aber fest, dass er mit weniger Schlägen eingelocht hatte, ist das Schenken nicht gültig, da das Loch bereits beendet war. (Neu)
3.2b(2)/1
Schenken ist ungültig, wenn der Caddie zu schenken versucht
Eine der Handlungen, die einem Caddie nicht gestattet ist, ist das Schenken des nächsten Schlags, eines Lochs oder des Lochspiels an den Gegner. Versucht ein Caddie zu schenken, ist dieses Schenken ungültig. Der Spieler zieht sich für diese Handlung seines Caddies keine Strafe zu, da Regel 10.3b(3) (Unzulässige Handlungen des Caddies) keine Strafe festsetzt. Handelt der Gegner, basierend auf dem Versuch des Caddies zu schenken, indem er zum Beispiel einen Ball im Spiel oder einen Ballmarker aufnimmt, wäre dies ein begründetes Missverständnis nach Regel 3.2b(2). Es fällt keine Strafe an und der Ball oder Ballmarker muss zurückgelegt werden, es sei denn, der Spieler würde schenken. Nimmt jedoch der Caddie, der ungültig geschenkt hat, den Ball oder Ballmarker des Gegners oder den Ball oder Ballmarker seines Spielers auf, zieht sich der Spieler dieses Caddies eine Strafe zu, wenn diese Handlung einen Verstoß gegen Regel 9.4 oder Regel 9.5 darstellt.
3.2c(1)/1
Angabe eines zu hohen Handicaps ist ein Verstoß, auch wenn das davon betroffene Loch noch nicht gespielt wurde
Gibt ein Spieler seinem Gegner vor dem Spielen des davon betroffenen Lochs ein zu hohes Handicap an, ist der Spieler dennoch disqualifiziert, da dies die Taktik des Gegners beeinflussen könnte. Beispiel: Auf dem ersten Abschlag gibt Spieler A vor dem Beginn des Lochspiels an, sein Handicap sei 12, obwohl es tatsächlich 11 ist. Spieler B gibt an, sein Handicap sei 10 und führt einen Schlag aus, um das erste Loch zu beginnen. Spieler A ist nach Regel 3.2c(1) disqualifiziert, da Spieler B im Lochspiel unter der Annahme einen Schlag ausgeführt hat, Spieler A würde zwei Handicapschläge erhalten.
3.2c(1)/2
Spieler gibt Gegner unzutreffende Informationen über sein Handicap vor dem Lochspiel
Gibt ein Spieler dem Gegner unzutreffende Informationen in Bezug auf sein Handicap und dies führt dazu, dass der Spieler zu wenige oder zu viele Schläge erhält, ist der Spieler nach Regel 3. 2c (1) disqualifiziert. Zum Beispiel teilt der Spieler einem Gegner einen falschen Handicap Index TM, Course Handicap TM oder Playing Handicap TM mit, welches er (der Spieler) falsch berechnet hat, und dies wird benutzt um die Anzahl der Handicapschläge im Lochspiel zu berechnen. Wenn dies dazu führt, dass der Spieler aufgrund der falschen Informationen zu viele Schläge erhält oder zu wenig Schläge gewähren muss, und wird dieser Fehler nicht korrigiert, bevor der Gegner seinen nächsten Schlag ausführt, wird der Spieler disqualifiziert. (Neu)
3.2d(1)/1
Bedeutung der Ausnahme „Keine Strafe, wenn es sich nicht auf das Ergebnis des Lochs auswirkt“
Ein Spieler muss während des Spielens eines Lochs die richtige Anzahl ausgeführter Schläge bekanntgeben, damit sein Gegner sich beim Spielen des Lochs darauf einstellen kann. Gibt jedoch ein Spieler nach Beendigung eines Lochs eine falsche Anzahl Schläge bekannt, ist es nach der Ausnahme zu Regel 3.2d(1) straflos, wenn dies das Verständnis des Gegners darüber nicht beeinflusst, ob das Loch gewonnen, verloren oder geteilt wurde. Beispiel: Nach Beendigung eines Lochs, an dem der Gegner eine 7 gespielt hat, gibt der Spieler an, er habe eine 5 gespielt, obwohl sein tatsächliches Ergebnis eine 6 war. Nach Beginn des nächsten Lochs bemerkt der Spieler, dass er eine 6 gespielt hatte. Da die falsche Anzahl ausgeführter Schläge nichts daran ändert, dass der Spieler das Loch gewonnen hat, ist dies straflos.
3.2d(1)/2
Spieler teilt nach Beendigung des Lochs eine falsche Anzahl Schläge mit und der Irrtum wird einige Löcher später bemerkt
Teilt ein Spieler nach Beendigung eines Lochs eine falsche Anzahl Schläge mit, zieht sich der Spieler die Grundstrafe zu, wenn dieser Irrtum das Ergebnis des Lochs beeinflusst und nicht rechtzeitig berichtigt wird. Der Stand des Lochspiels muss in einem solchen Fall berichtigt werden. Beispiel: Ein Spieler teilt nach Beendigung des ersten Lochs dem Gegner mit, sein Ergebnis sei eine 4, aber in Wirklichkeit hatte er eine 5 gespielt. Der Gegner spielte eine 5 auf dem Loch. Einige Löcher später bemerkt der Spieler, dass er dem Gegner eine falsche Anzahl Schläge für das erste Loch mitgeteilt hatte. Obwohl das Loch geteilt worden wäre, wenn die richtige Anzahl Schläge genannt worden wäre, zieht sich der Spieler die Strafe des Lochverlusts für das erste Loch zu, da der Irrtum die Ansicht über das Ergebnis des Lochs beeinflusst hatte. Der Stand des Lochspiels muss berichtigt werden.
3.2d(1)/3
Spieler teilt nach Beendigung des Lochs eine falsche Anzahl Schläge mit und der Irrtum wird entdeckt, nachdem das Ergebnis des Lochspiels bekannt gegeben wurde
Gibt ein Spieler unwissentlich eine falsche Schlagzahl für ein Loch an, nachdem dieses Loch beendet wurde und der Irrtum wird nicht bemerkt, bevor das Ergebnis des Lochspiels feststeht (Regel 3.2a(5) Wann ein Ergebnis endgültig ist), steht das Ergebnis wie gespielt. Beispiel: Ein Spieler teilt nach Beendigung des 17. Lochs dem Gegner mit, er habe eine 3 gespielt, aber in Wirklichkeit hatte er eine 4 gespielt. Der Gegner spielte eine 4 auf dem Loch. Die Spieler spielen das 18. Loch und das Ergebnis, der Spieler habe das Lochspiel “1 auf“ gewonnen, wird veröffentlicht. Danach bemerkt der Spieler, dass er dem Gegner eine falsche Anzahl Schläge für das 17. Loch mitgeteilt hatte. Da der Spieler die falsche Anzahl Schläge unbewusst mitgeteilt hatte und das Ergebnis des Lochspiels bekannt gegeben wurde, fällt keine Strafe an und das Ergebnis des Lochspiels mit dem Spieler als Gewinner bleibt bestehen (Regel 20.1b(3) –Regelentscheidung verlangt, nachdem das Ergebnis des Lochspiels feststeht).
3.2d(1)/4
Nicht das Gleiche ist wie die Auskunft über die Anzahl ausgeführter Schläge
Beispiel: Der Ball des Spielers liegt in einer Penalty Area und der Gegner fragt, wie der Spieler weiter verfahren wird. Obwohl er zur Beantwortung der Frage nicht verpflichtet ist, teilt der Spieler mit, dass er Erleichterung mit Strafschlag in Anspruch nehmen werde. Nachdem der Gegner spielt, entscheidet sich der Spieler, den Ball zu spielen, wie er in der Penalty Area liegt. Der Spieler war zu dieser Meinungsänderung berechtigt und dies war straflos, da die Auskunft über zukünftige Absichten. Die richtige Anzahl ausgeführter Schläge bezieht sich nur auf die Schläge, die ein Spieler bereits ausgeführt hat sowie alle bereits erhaltenen Strafschläge.
3.2d(2)/1
„Sobald wie möglich“ ist nicht immer vor dem nächsten Schlag des Gegners
Der allgemeine Ausdruck „sobald wie möglich“ lässt immer die Berücksichtigung aller entsprechenden Umstände zu, vor allem, wie nahe sich der Spieler bei seinem Gegner befindet. Beispiel: Der Spieler nimmt Erleichterung für einen unspielbaren Ball in Anspruch, während sich der Gegner auf der gegenüberliegenden Seite des Fairways befindet, und der Gegner spielt, bevor der Spieler zu ihm gehen kann, um seinen Gegner über den Strafschlag zu unterrichten. „Sobald wie möglich“ kann auch noch sein, während sie in Richtung Loch gehen, um ihre nächsten Schläge zu machen. Es gibt kein festgelegtes Verfahren zur Bestimmung, was „sobald wie möglich“ ist, aber es bedeutet nicht immer „bevor der Gegner seinen nächsten Schlag ausführt“.
3.2d(3)/1
Absichtliche Mitteilung eines falschen Stands des Lochspiels oder Versäumnis, ein Missverständnis des Gegners über den Stand des Lochspiels zu berichtigen, kann zur Disqualifikation führen
Regel3.2d(3) erwartet von den Spielern, den Stand des Lochspiels zu kennen, aber sie verlangt von einem Spieler nicht, dem Gegner den Stand des Lochspiels mitzuteilen. Gibt ein Spieler absichtlich eine falsche Auskunft über den Stand des Lochspiels oder versäumt er es absichtlich, ein Missverständnis des Gegners über den Stand des Lochspiels zu berichtigen, hat er keine falsche Auskunft über die Anzahl ausgeführter Schläge gegeben. Die Spielleitung sollte ihn jedoch nach Regel 1.2a (schwerwiegendes Fehlverhalten) disqualifizieren.
3.2d(4)/1
Bedeutung von „Vereinbaren“ in Regel 3. 2d (4)
Ein Spieler in einem Lochspiel, der weiß oder glaubt, dass der Gegner einen strafbaren Regelverstoß begangen hat, kann sich entscheiden, auf diesen Verstoß nicht zu reagieren, aber der Spieler und sein Gegner dürfen nicht vereinbaren, einen Regelverstoß oder eine Strafe zu ignorieren, von der sie wissen, dass sie angefallen ist. Für eine Vereinbarung müssen beide Spieler Teil der Entscheidung gewesen sein, den Regelverstoß oder die Strafe zu ignorieren. Die folgenden Beispiele erläutern, wann keine Vereinbarung zwischen einem Spieler und einem Gegner vorliegt:
  • Während des Spiels eines Lochs sieht der Spieler, dass der Gegner seinen Ball zur Identifikation aufhebt, ohne die Stelle des Balls vorher zu markieren. Der Spieler sagt dem Gegner, das fehlende Markieren sei ein Verstoß gegen die Regeln, aber weist seinen Gegner darauf hin, dass der Spieler diesen Regelverstoß ignorieren wird. Es war allein die Entscheidung des Spielers, den Regelverstoß zu ignorieren und daher liegt keine Vereinbarung vor.
  • Während des Spiels eines Lochs weist der Gegner den Spieler darauf hin, dass er (der Gegner) beim Rückschwung in einem Bunker Sand berührt habe. Der Spieler bestätigt, dafür sei die Strafe Lochverlust, weist den Gegner aber darauf hin, er werde diesen Regelverstoß ignorieren. Es war allein die Entscheidung des Spielers, den Regelverstoß zu ignorieren und daher liegt keine Vereinbarung vor.
In solchen Fällen, wenn ein Spieler allein eine Entscheidung trifft, einen Regelverstoß zu ignorieren und den Gegner von dieser Entscheidung informiert, kann der Spieler diese Entscheidung nicht mehr ändern, nachdem entweder einer der Spieler einen weiteren Schlag auf dem Loch ausführte oder falls keine weiteren Schläge mehr auf dem Loch ausgeführt werden, nachdem einer der Spieler einen Schlag auf dem nächsten Abschlag ausführte. Die folgenden Beispiele erläutern, wann eine Vereinbarung zwischen dem Spieler und dem Gegner vorliegt:
  • Während des Spiels eines Lochs sieht der Spieler, dass der Gegner seinen Ball zur Identifikation aufhebt, ohne die Stelle des Balls vorher zu markieren. Der Spieler sagt dem Gegner, das fehlende Markieren sei ein Verstoß gegen die Regeln, aber nach einer Diskussion beschließen sie, dass sie keine Strafen in Situationen anwenden wollen, in denen es keinen deutlichen Vorteil durch den Regelverstoß gibt. Da beide Spieler in die Klärung zur Regelung der Situation eingebunden waren und sie dann vereinbarten, die Strafe nicht anzuwenden, liegt eine Vereinbarung vor, den Regelverstoß zu ignorieren und beide Spieler sind nach Regel 1.3b disqualifiziert.
  • Während des Spiels eines Lochs weist der Gegner den Spieler darauf hin, dass er (der Gegner) beim Rückschwung in einem Bunker Sand berührt habe. Der Spieler bestätigt, dafür sei die Strafe Lochverlust, aber der Gegner schlägt dem Spieler vor, dass sie den Regelverstoß übersehen, da kein wirklicher Vorteil erzielt wurde. Der Spieler entscheidet sich, die Strafe nicht anzuwenden. Da der Spieler durch den Gegner in seiner Entscheidung beeinflusst wurde, wegen des Regelverstoßes nicht zu handeln, liegt eine Vereinbarung vor und beide Spieler sind nach Regel 1. 3b disqualifiziert. (Neu)
3.3

Zählspiel

3.3b/1
Spieler müssen während der ganzen Runde von einem Zähler begleitet werden
Die Aufgabe eines Zählers ist es, zu bestätigen, dass das Ergebnis eines Spielers für jedes richtig auf der Scorekarte des Spielers eingetragen ist. Befindet sich der Zähler nicht für die ganze Runde beim Spieler, kann die Scorekarte nicht ordnungsgemäß bestätigt werden. Beispiel: Spielt ein Spieler einige Löcher ohne seinen Zähler und der Zähler trägt die Ergebnisse des Spielers für die Löcher ein, die dieser alleine spielte, kann die Scorekarte nicht ordnungsgemäß nach Regel 3.3b bestätigt werden. Der Spieler hätte darauf bestehen sollen, dass der Zähler ihn auf allen Löchern begleitet. War der Zähler dazu nicht in der Lage, hätte der Spieler eine andere Person bitten sollen, als sein Zähler tätig zu werden. War dies nicht möglich, hätte der Spieler das Spiel unterbrechen und dies der Spielleitung mitteilen müssen, damit ein anderer Zähler bestimmt werden kann.
3.3b/2
An falscher Stelle auf der Scorekarte gemachte Angaben dürfen dennoch angenommen werden
Obwohl alle Anforderungen von Regel 3.3b vor dem Einreichen einer Scorekarte erfüllt sein müssen, ist es straflos, wenn die richtigen Angaben versehentlich auf der Scorekarte an einer anderen Stelle erfasst werden, als es erwartet wird. Mit der Ausnahme, dass das Ergebnis jedes Lochs auf der Scorekarte dem richtigen Loch zugeordnet werden kann (siehe Klarstellung 3.3b(3)/1). Beispiel:
  • Bestätigen der Spieler und der Zähler die Ergebnisse der Löcher jeweils an derStelle, an der der andere hätte best ätigen sollen, sind die Ergebnisse des Spielers,wie in Regel 3.3b verlangt, bestätigt. Das Gleiche würde gelten, wenn mit den Initialen bestätigt wird und nicht mit dem vollen Namen.
  • Werden die Ergebnisse des Spielers auf der Scorekarte des Zählers notiert und umgekehrt, aber die Ergebnisse sind richtig und beide Scorekarten sind bestätigt, können die Scorekarten angenommen werden, falls die Spieler der Spielleitung mitteilen, welche Scorekarte zu welchem Spieler gehört. Da es sich bei diesem Fehler um einen Verwaltungsirrtum handelt, gibt es kein Zeitlimit für eine solche Berichtigung (siehe Regel 20.2d/2)).
3.3b/3
Eine andere Scorekarte darf verwendet werden, wenn die offizielle Scorekarte beschädigt oder verloren wird
Obwohl ein Spieler die Scorekarte einreichen sollte, die er von der Spielleitung erhalten hat, verlangt Regel 3.3b nicht, dieselbe Scorekarte einzureichen, wenn diese beschädigt oder verloren wird. Beispiel: Verliert der Zähler eine Scorekarte aus Papier, die ihm von der Spielleitung ausgehändigt wurde, darf eine andere Scorekarte verwendet werden (zum Beispiel eine Scorekarte des Clubs), sofern sich auf dieser Scorekarte der Name des Spielers und die Ergebnisse der Löcher befinden und sie vom Spieler und dem Zähler bestätigt wird. Wird eine elektronische Scorekarte verwendet und der Zähler oder der Spieler verlieren die Verbindung zum Internet oder es tritt ein technisches Problem auf, sollten die Spieler die Angelegenheit so bald wie möglich, aber nicht später als unmittelbar nach Beendigung der Runde, mit der Spielleitung klären.
3.3b(2)/1
Spieler müssen nur Ergebnisse auf einer Scorekarte aufschreiben
Es ist ein Unterschied zwischen der Anforderung an Spieler, ein Ergebnis einer Runde in einen Computer einzugeben (zum Beispiel zur Handicapberechnung) und aufgefordert zu werden, Lochergebnisse mittels einer elektronischen Scorekarte zu erfassen, die von der Spielleitung zugelassen wurde (zum Beispiel eine Scoring App). Die Spielleitung darf von Spielern verlangen, eine andere Scorekarte als die der Papierform (zum Beispiel eine elektronische Form der Scorekarte) zu verwenden, aber die Spielleitung darf nach Regel 3.3b(2) keine Strafe verhängen für das Versäumnis, die Ergebnisse anderweitig zu erfassen. Zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit (zum Beispiel eine effektive Fertigstellung und Verbreitung der Turnierergebnisse) darf eine Spielleitung eine Strafe nach Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2b) verhängen oder disziplinarische Maßnahmen vorsehen (zum Beispiel vom nächsten Turnier ausschließen) für das Versäumnis, das Ergebnis anderweitig zu erfassen.
3.3b(2)/2
Anwendung der Ausnahme für den Zähler bei Versäumnis, seiner Pflicht nachzukommen
Nach der Ausnahme der Regel 3.3b(2) ist es für den Spieler straflos, wenn der Zähler es versäumte, seinen Pflichten nachzukommen und dies vom Spieler nicht zu verhindern war. Beispiele für die Anwendung der Ausnahme:
  • Verlässt der Zähler den Golfplatz mit der Scorekarte des Spielers, sollte die Spielleitung versuchen, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, sollte die Spielleitung die Bestätigung des Ergebnisses durch jemanden, der die Runde des Spielers gesehen hat, akzeptieren. Ist niemand verfügbar, darf die Spielleitung das Ergebnis des Spielers bestätigen.
  • Falls es notwendig ist, dass ein Spieler ein Ergebnis für ein Loch auf der Scorekarte ändern muss, wenn diese bereits vom Zähler bestätigt wurde und der Zähler nicht mehr anwesend ist, sollte die Spielleitung versuchen, den Zähler zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, sollte die Spielleitung die Bestätigung der Änderung, durch jemanden, der gesehen hat, wie der Spieler das Loch spielte, akzeptieren. Ist niemand verfügbar, darf die Spielleitung das Ergebnis des Spielers bestätigen.
3.3b(3)/1
Ergebnisse auf der Scorekarte müssen dem richtigen Loch zugeordnet werden können
Nach Regel 3.3b muss das Ergebnis jedes Lochs auf der Scorekarte dem richtigen Loch zugeordnet werden können. Beispiel: Ein Zähler schreibt die Ergebnisse der ersten neun Löcher des Spielers in die Felder der zweiten neun Löcher und umgekehrt, die Scorekarte wäre trotzdem annehmbar, wenn der Irrtum durch Änderung der Lochnummern berichtigt wird, sodass sie dem richtigen Ergebnis für jedes Loch entsprechen. Wird der Irrtum jedoch nicht berichtigt und ist als Ergebnis davon das Ergebnis eines Lochs niedriger als tatsächlich auf diesem Loch gespielt, ist der Spieler nach Regel 3.3b(3) disqualifiziert.
3.3b(4)/1
Strafe für Spieler, der die Spielleitung absichtlich nicht auf einenadministrativen Fehler hinweist
Die Spielleitung ist dafür verantwortlich, die Lochergebnisse des Spielers zu addieren und in einem Handicap Turnier festzulegen, wie viele Handicapschläge der Spieler für die Runde erhält und das Netto Ergebnis des Spielers zu errechnen. Macht die Spielleitung bei diesen Aufgaben Fehler, ist dies ein administrativer Fehler und es gibt keine Zeitbeschränkung für die Berichtigung eines solchen Fehlers (Regel 20. 2d (2)). Stellt ein Spieler einen solchen Fehler fest, ist er dafür verantwortlich, die Spielleitung auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Wird festgestellt, dass der Spieler einen solchen Fehler bemerkte und die Spielleitung absichtlich nicht darauf aufmerksam machte, sollte die Spielleitung ihn nach Regel 1.2a (schwerwiegendes Fehlverhalten) disqualifizieren. (Neu)
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